Junge Schreit

KjG fordert: Kinderrechte ins Grundgesetz, jetzt!

Damit Politiker*innen zuhören und Kinder eine Stimme haben!
Fast 30 Jahre nach Anerkennung der UN-Kinderrechtskonvention und jahrelangen Diskussionen haben sich die Regierungsparteien auf einen Kompromiss geeinigt. Die Kinderrechte sollen in Artikel 6 des Grundgesetzes aufgenommen werden.

Nach Medieninformationen lautet der konkrete Vorschlag: “Die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder einschließlich ihres Rechts auf Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten sind zu achten und zu schützen. Das Wohl des Kindes ist angemessen zu berücksichtigen. Der verfassungsrechtliche Anspruch von Kindern auf rechtliches Gehör ist zu wahren. Die Erstverantwortung der Eltern bleibt unberührt.”

Mit diesem Vorschlag sind wir als Katholische junge Gemeinde nicht zufrieden! „Der aktuelle Entwurf bleibt mit der Formulierung ‚angemessen zu berücksichtigen‘ leider deutlich hinter den Forderungen der UN-Kinderrechtskonvention zurück!“, erklärt Marc Eickelkamp, Bundesleiter der KjG. Die UN sieht in Artikel 3 der Kinderrechtskonvention eine vorrangige Berücksichtigung des Kindeswohls in allen das Kind betreffenden Belangen vor, sodass Entscheidungen entsprechend abgewogen und begründet werden müssen.

Alle Entscheidungen, die heute in der Politik getroffen werden, wirken in unsere Zukunft und betreffen Kinder und Jugendliche mindestens ebenso wie Erwachsene. Dies wird besonders mit Blick auf Kinderarmut, Bildungspolitik und Klimawandel deutlich. Eine entsprechende Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist derzeit leider nicht vorgesehen, für eine zukunftsfähige Gesellschaft jedoch zwingend notwendig.

„Es braucht eine echte und verbindliche Beteiligung von Kindern und Jugendlichen!“, fordert Julia Niedermayer, Bundesleiterin der KjG. „Dazu gehört nicht nur das rechtliche Gehör, sondern auch eine einfache, kindgerechte Ansprache und Beteiligung in allen Bereichen unserer Gesellschaft!“.

Als Kinder- und Jugendverband setzen wir uns für die Rechte, Themen und Anliegen von Kindern und Jugendlichen ein. Die KjG vertritt die Auffassung, dass Kinder- und Jugendliche stärker beteiligt werden sollten und macht sich für ein Wahlrecht ohne Altersgrenze stark.

 13.01.2021

KjG Pressemitteilung #01.2021



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