Bundesrat

Der Bundesrat der Katholischen Jungen Gemeinde (KjG) berät über die Arbeit des KjG Bundesverbandes und beschließt über dessen laufende Angelegenheiten. Er setzt sich zusammen zwei Vertreter*innen unterschiedlichen Geschlechts aus jedem der 24 Diözesanverbände der KjG und tritt zweimal im Jahr (im Herbst und Frühjahr) zusammen.Er soll die Arbeit der Diözesanverbände und des Bundesverbandes enger miteinander verzahnen.

Dem Bundesrat sind insbesondere folgende Aufgaben vorbehalten:

  • Entgegennahme des Zwischenberichts der Bundesleitung
  • Nachwahl:
    • der Mitglieder des Verwaltungsrats des „Bundesstelle der Katholischen jungen Gemeinde e.V.“
    • der Mitglieder der Ausschüsse
    • der Delegierten für die Gremien des BDKJ-Bundesverbandes, der FIMCAP sowie andere Konferenzen / Versammlungen
  • Schlichtung und Entscheidung in Konfliktfällen zwischen Diözesanverbänden oder zwischen einem Diözesanverband und der Bundesleitung. Betroffene Mitglieder haben bei der Entscheidung kein Stimmrecht.
  • Unterstützung der Bundesleitung bei der Planung und Vorbereitung der Bundeskonferenz
  • Sorge für die Durchführung der Beschlüsse der Bundeskonferenz

Weiterhin hat der Bundesrat folgende Aufgaben:

  • Beschlussfassung über gemeinsame Aktionen und bundesverbandliche Schwerpunkte
  • Einrichtung von Sachausschüssen für bestimmte Aufgaben
  • Abwahl einzelner vom Bundesrat gewählter Personen

Die Beschlüsse der vergangenen Bundesräte findest du hier.

Die Termine der kommenden Bundesräte findest du hier.

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