Bundesstelle der KjG e.V.

Die Rechts- und Vermögensgeschäfte des Bundesverbandes der KjG werden seit 1978 von dem eigenen gemeinnützigen Rechts- und Vermögensträger „Bundesstelle der Katholischen jungen Gemeinde e.V.“ wahrgenommen. Zweck des Bundesstelle der KjG e.V. ist die Förderung der überdiözesanen bundesweiten Aufgaben der katholischen Jugendseelsorge und Jugendarbeit der Katholischen jungen Gemeinde. In diesem Sinne ist der Verein (kurz „e.V.“) Träger des KjG Bundesverbandes.

Hier findest du die aktuelle Satzung des „Bundesstelle der Katholischen jungen Gemeinde e.V.“

Achtung: Die Mitgliederversammlung im Rahmen der Bundeskonferenz 2024 hat Satzungsänderungen vorgenommen, die jedoch nicht vom Vereinsregister genehmigt wurden. Daher gilt weiterhin die Version von 2021.

Mitgliederversammlung

Das höchste beschlussfassende Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung. Die Mitgliederversammlung setzt sich aus je zwei Vertreter*innen aus jedem Diözesanverband, den Mitgliedern des Verwaltungsrats und den Mitgliedern des Vorstands zusammen.

Der Mitgliederversammlung beschließt über den Haushaltsansatz und den Jahresabschluss. Sie nimmt die Prognose und die mittelfristige Szenarioplanung über die nächsten fünf Haushaltsjahre entgegen und entlastet Vorstand und Verwaltungsrat.

Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat besteht aus bis zu dreizehn stimmberechtigten Mitgliedern:

  • Die Mitglieder des Vorstandes
  • Bis zu fünf Personen („Expert*innen“), die direkt von der Bundeskonferenz bzw. dem Bundesrat der „Katholischen jungen Gemeinde“ in den Verwaltungsrat gewählt werden.
  • Bis zu fünf Diözesanleitungen, die direkt von der Bundeskonferenz bzw. dem Bundesrat der „Katholischen jungen Gemeinde“ in den Verwaltungsrat gewählt werden.

Dem Verwaltungsrat bereitet die Mitgliederversammlung vor, beschließt den Gesamtstellenplan sowie Vermögensanlagen und ist in der Auswahl der*des Geschäftsführer*in beteiligt.

Der*die Geschäftsführer*in nimmt beratend an den Verwaltungsrats-Sitzungen teil.

Vorstand

Mit ihrer Wahl durch die Bundeskonferenz der KjG werden die Mitglieder der Bundesleitung gleichzeitig auch Mitglieder des Vorstands des Bundesstelle der KjG e.V.

Dem Vorstand obliegt die Leitung des Vereins. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere:

  • Vorbereitung und Einberufung der Mitgliederversammlung
  • Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung
  • Vorbereitung und Einberufung des Verwaltungsrates
  • Ausführung der Beschlüsse des Verwaltungsrates
  • Abschluss, Kündigung und Aufhebung von Arbeitsverträgen
  • Bestellung und Abberufung der*des Geschäftsführers*in sowie Abschluss, Kündigung und Aufhebung des Arbeitsvertrags, falls die Funktion hauptamtlich ausgeübt werden soll

Der*die Geschäftsführer*in nimmt beratend an den Vorstands-Sitzungen teil.

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