Erfreulicherweise gibt es für gemeinnützige Organisationen (Non-Profit-Organisationen, NPOs) von vielen Firmen kostenlose oder preislich günstigere Werkzeuge, die bei der Erfüllung der Arbeit unterstützen. Wir haben einige für euch zusammengestellt, die euch in eurer KjG-Arbeit das Leben etwas einfacher machen können:

Die KjG-Bundesstelle in Düsseldorf bietet alles, was es braucht, um z.B. eine Klausurtagung zu gestalten. Es gibt einen großen und zwei kleine Tagungsräume (mit Sofas oder Sitzsäcken). Nur für die Übernachtungsmöglichkeit müsst ihr selbst sorgen. Die Bundesstelle ist an fast allen Wochenenden verfügbar. Konkrete Termine bitte anfragen.

Ausstattung

Ihr findet im “Kreativraum Bundestelle” folgende Ausstattung:

  • 1 Tagungsraum für ca. 12 Personen, Bildschirm, zwei große Whiteboards, Flipchart
  • 1 Tagungsraum für ca. 6 Personen, zwei Sofas, Tagungstisch, großer Bildschirm
  • 1 Tagungsraum für ca. 6 Personen mit 6 Sitzsäcken
  • Bürotische mit Dockingstation (USB-C) und Monitor
  • WLAN in der ganzen Bundesstelle
  • Moderationskoffer und weiteres Moderationsmaterial
  • Küche mit zwei Herdplatten, Mikrowelle, Kühlschrank, Spülmaschine
  • Zugang zum weitläufigen Garten

Buchung

Schreibt uns einfach eine Mail an bundesstelle@kjg.de. Die Details können wir dann besprechen. Die Nutzung ist für KjG-Gruppen kostenlos. Die Schlüsselübergabe kann auf Freitagsabends koordiniert werden.

Wir hoffen unser Angebot ist für euch passend und hilfreich. Was benötigt ihr noch? Wie können wir euch unterstützen? Meldet euch einfach in der Bundesstelle.

Untenstehend haben wir verschiedene Infos zu rechtlichen und finanziellen Fragestellungen für eure KjG-Gruppe sowie weiterführende Links zusammengestellt.

Umsatzsteuer

Als KjG-Gruppe fallt ihr unter die Umsatzsteuerpflicht, wenn euer Umsatz im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb innerhalb des vergangenen Jahres 22.000 € oder des laufenden Jahres 50.000 € überschreitet. Dann müsst ihr Umsatzsteuer abführen. In den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb fallen z.B. Einnahmen aus Eintritten, Verkäufen und Verleihen. Nicht darunter fallen (für anerkannte Träger der Kinder- und Jugendhilfe nach SGB VIII & gemeinnützige Vereine, s. unten) beispielsweise TN-Beitrage für Freizeiten, Spenden, Mitgliedsbeiträge und Zuschüsse. Mehr Infos dazu, welche eurer Einnahmen umsatzsteuerpflichtig sind, findet ihr u.a. in der Arbeitshilfe des BDKJ Münster.

2015 wurde eine Reform des Umsatzsteuergesetzes beschlossen, welche die Umsatzsteuerpflichten von kirchlichen Einrichtungen und Organisationen (Kirchengemeinden, Pfarreien, Diözesen) erheblich ausweitet. Nach einer mehrfachen Fristverlängerung soll die Übergangsfrist nun zum 1. Januar 2025 enden. Ab dann gelten sehr strikte Regelungen, welche Veranstaltungen und Angebote umsatzsteuerpflichtig sind und welche nicht. Dies führt dazu, dass die Kirchengemeinden sehr genau darauf schauen, welche Gelder über ihre Konten fließen. Falls ihr bisher euer KjG-Konto über eure Kirchengemeinde geführt habt, kann es gut sein, dass diese dies zukünftig nicht mehr zulässt und euch dazu auffordert, ein eigenes Konto zu eröffnen (s. unten).

Kontoführung

Insbesondere durch die Reform des Umsatzsteuergesetztes kommen Kirchengemeinden häufiger auf KjG-Gruppen zu und fordern sie dazu auf, ein eigenes Konto zu eröffnen. Dies ist aber nicht weiter schlimm, im Gegenteil: Als KjG seid ihr selbstständig, handelt eigenverantwortlich und könnt damit auch eigenverantwortlich über eure Finanzen entscheiden. Ein eigenes Konto ist die Grundlage dafür. Es lohnt sich also in jedem Fall, ein eigenes Konto zu eröffnen, sofern dies bisher noch über die Kirchengemeinde geführt wird. Inhaltlich könnt ihr weiterhin wie bisher mit eurer Kirchengemeinde zusammenarbeiten, daran ändert sich überhaupt nichts.

Zur Eröffnung eines eigenen Vereinskontos benötigt ihr meist:

  • eure Satzung bzw. die für euch geltende Mustersatzung eures Diözesanverbands
  • das Protokoll der letzten Mitgliederversammlung, in dem festgehalten ist, welche Personen zur Pfarrleitung und ggf. Kassenführer*in gewählt oder berufen wurden (diese sind vertretungsberechtigt gegenüber der Bank)
  • Personalausweiskopien (Vorder- und Rückseite) aller Personen, die zugriffsberechtigt für das Konto sein sollen

Zudem müsst ihr entscheiden:

  • ob die vertretungsberechtigten Personen einzeln oder gemeinsam (d.h. nur mit einer zweiten zeichnungsberechtigten Person) Bankgeschäfte tätigen dürfen
  • ob ihr Online-Banking nutzen wollt, und falls ja, welches Zugangsverfahren

Mehr Infos zum Thema Kontoführung findet ihr beispielsweise in der Arbeitshilfe des BDKJ Freiburg. Weitere Unterstützung zur Eröffnung eines Kontos erhaltet ihr bei eurem Diözesanverband.

Gemeinnützigkeit

Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit ermöglicht euch Steuererleichterungen. Einnahmen im ideellen (gemeinnützigen) Bereich, wie zum Beispiel Spenden, Mitgliedsbeiträge oder Fördermittel sind dann in der Regel nicht umsatzsteuerpflichtig und müssen nicht versteuert werden.

Sofern der in eurer Satzung festgelegte Vereinszweck gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich ist (was bei KjG-Gruppen fast ausschließlich zutrifft), könnt ihr eure Satzung zur Beantragung der Gemeinnützigkeit bei eurem zuständigen Finanzamt einreichen. Es werden vom Finanzamt sehr präzise Vorgaben gemacht, welche Formulierungen die Satzung enthalten muss. Diese findet ihr in den verlinkten Arbeitshilfen und Infoseiten. Meist fordern viele Finanzämter die Freistellungsbescheide der höheren Ebenen (z.B. eures Diözesanverbands) ein und akzeptieren diese, in Einzelfällen kann jedoch auch ein eigener Freistellungsbescheid gefordert werden. Danach erhaltet ihr eine Bestätigung der Gemeinnützigkeit sowie eine Steuernummer, die euch zugeteilt wird.

Mehr Infos zum Thema Gemeinnützigkeit findet ihr beispielsweise in der Arbeitshilfe des BDKJ Freiburg oder hier.

Spendenquittungen

Gemeinnützige Organisationen sind berechtigt, Spendenbescheinigungen auszustellen. Spender*innen können damit ihre Spende bei ihrer persönlichen Steuererklärung anrechnen lassen. Spendenbescheinigungen müssen erst ab einem Betrag größer als 300€ ausgestellt werden. Auf dieser Infoseite findet ihr die wichtigsten Infos zum Thema Spendenquittungen inkl. einer Muster-Spendenquittung.

Rechtsform

Rechtlich besitzt ihr als KjG-Ortsgruppe den Status eines nicht eingetragenen Vereins (n.e.V.), sofern ihr keine Eintragung beim Vereinsregister vorgenommen habt. Der Hauptunterschied zum eingetragenen Verein (e.V.) besteht darin, dass ein n.e.V. keine juristische Person mit den zugehörigen Rechten und Pflichten ist. Dies führt dazu, dass grundsätzlich alle Mitglieder gemeinsam haften, da der Verein selbst nicht rechtsfähig ist. Im Übrigen besitzt der n.e.V. aber alle wesentlichen Kennzeichen eines Vereins. Er muss beispielsweise über eine Satzung, Mitglieder und einen gewählten Vorstand (Pfarrleitung) verfügen. Auch ein nicht eingetragener Verein kann vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt werden.

Falls ihr euch für die Rechtsform des eingetragenen Vereins (e.V.) entscheidet, müsst ihr eure KjG ins Vereinsregister eintragen lassen und werdet damit auch automatisch in das Transparenzregister aufgenommen. Zukünftig müsst ihr dann ebenfalls Vorstandswechsel und Satzungsänderungen dem Amtsgericht mitteilen.

Mehr Infos zum Thema Rechtsform von Jugendverbänden findet ihr beispielsweise auf der Webseite und in der Arbeitshilfe des BDKJ Freiburg.

Satzung

Eine Satzung beinhaltet Grundregeln, wie ein Verein (eure KjG) funktioniert. Darin ist beispielsweise geregelt, wie sich die Pfarrleitung zusammensetzt, wie sie gewählt wird und welche Aufgaben eure Mitgliederversammlung hat.

Sofern ihr keine eigene Satzung beschlossen habt, gilt für euch die Mustersatzung eures Diözesanverbandes. Alternativ könnt ihr eine eigene Satzung beschließen und Änderungen daran vornehmen. Dabei müsst ihr beachten, dass ihr die gesetzlich verpflichtenden Inhalte sowie die Mindestanforderungen eures Diözesanverbandes abdeckt. Die Satzung und spätere Änderungen daran muss durch eure Mitgliederversammlung beschlossen werden. Danach müsst ihr eure Satzung eurem Diözesanverband zusenden, welcher prüft, ob diese die Mindestanforderungen der Diözesansatzung erfüllt und anschließend die Satzung(sänderung) genehmigt. Als e.V. müsst ihr zudem eure Satzungsänderungen dem Amtsgericht mitteilen.

Für euren Diözesanverband gilt übrigens das Gleiche: Dieser muss sich an die Mindestanforderungen der Bundessatzung halten und Änderungen müssen von der Diözesankonferenz beschlossen werden.

In unserem Shop findest du KjG-Merchandise und Druckerzeugnisse aus dem Bundes- und Diözesanverbänden.

Wir stellen allen KjG-Gruppen (Diözesanverbänden, Bezirken, Pfarreien und Ortsgruppen) kostenlos eine Website im KjG-Design (im Stil von kjg.de) zur Verfügung. Ihr könnt dabei aus zwei Möglichkeiten wählen:

  • Hosting über den KjG-Bundesverband
  • Selbst-Hosting mittels eines Installationspakets

Die Version für Diözesanverbände enthält den vollen Funktionsumfang, Aufbau und Plugins wie kjg.de. Wie die Seite aussehen wird, könnt ihr hier sehen.

Die “Pfarreiversion” (auch für für Ortsgruppen, Bezirke, Dekanate, Regionen, …) haben wir im Sinne der Nutzer*innen-Freundlichkeit deutlich vereinfacht, d.h. weniger Seiten, Plugins und Einstellungen, um die ihr euch kümmern müsst. Wie die Seite aussehen wird, könnt ihr hier sehen. Alle Texte, Bilder etc. könnt ihr natürlich selbst anpassen.

Hosting über den Bundesverband oder Selbst-Hosting?

Wenn ihr eure Seite über die Bundesebene hosten lasst, hat das viele Vorteile:

  • Wir übernehmen die Kosten für das Hosting des Servers.
  • Wir kümmern uns um alle notwendigen Updates.
  • Ihr erhaltet immer die neusten Verbesserungen an der Seite, die wir auch auf kjg.de installieren.
  • Ihr bekommt eine eigene (Sub-)domain von uns: Das bedeutet, eure Webseite ist unter euerpfarreiname.kjg.de zu erreichen. Wenn ihr bereits eine eigene Domain habt (z.B. kjg-xxx.de), könnt ihr diese ebenfalls stattdessen weiter verwenden.
  • Bei Support-Anfragen können wir direkt auf eure Seite zugreifen und euch weiterhelfen.

Vorteile des Selbst-Hostings:

  • Ihr habt vollständigen Zugriff auf euren selbst gehosteten Server.
  • Ihr könnt beispielsweise auch eigene Plugins selbst installieren.

Eine Homepage erhalten

Wenn ihr Interesse an einer von uns gehosteten Webseite habt, schreibt uns einfach eine Mail an it-support@kjg.de. Gebt am besten direkt an aus welchen DV ihr kommt, damit wir euch entsprechend zuordnen können. Schreibt uns gerne auch schon dazu, unter welcher Domain eure Seite zukünftig erreichbar sein soll (euerpfarreiname.kjg.de bzw. einer bereits bestehenden Domain). Ihr könnt die Seite auch zuerst ausprobieren und anschließend entscheiden, ob ihr die Seite wirklich verwenden möchtet.

Selbsthosting

Informationen zu einer Installation auf eurem eigenen Server findet ihr hier. Bei Fragen und Problemen könnt ihr euch auch an it-support@kjg.de wenden

Support & Unterstützung

Um eine möglichst niederschwellige Möglichkeit für Hilfestellungen zu schaffen, haben wir viele FAQs erstellt, die euch bei der Beantwortung der häufig gestellten Fragen weiterhelfen. Für darüber hinausgehende Fragen stehen wir euch sehr gerne zur Verfügung. Schreibt uns einfach eine Mail an it-support@kjg.de, dann können wir euch direkt weiterhelfen oder einen gemeinsamen Termin vereinbaren.

Die Website, die Diözesanverbände erhalten, hat mehr Funktionen und ist komplexer in der Bedienung als die Version für Pfarreien. Es gibt deshalb Fragen, deren Beantwortung sich für die beiden Seiten unterscheidet. Daher sind die untenstehenden FAQs in allgemeine FAQs, die für beide Homepage-Varianten gelten, sowie FAQs für DVs und FAQs für Pfarreien unterteilt.

Allgemeine FAQs

FAQs für Pfarreien

FAQs für Diözesanverbände

Wenn weiterhin Fragen offen sind, könnt ihr euch an die Bundesstelle unter it-support@kjg.de wenden

Als Bundesverband bieten wir viele verschiedene digitale Tools kostenlos für unsere Diözesanverbände und Pfarreien an. Mehr Infos und die jeweiligen Ansprechpartner*innen zu den Tools findet ihr auf den untenstehenden Seiten:

Hier findest du alle Grafik-Elemente und die entsprechenden Dateien, damit du für deinen Diözesanverband oder deine Pfarr- bzw. Ortsgruppe KjG-mäßige Werbung, Infos oder Flyer erstellen kannst.

Mit dem Newsletter der KjG-Bundesstelle erhaltet ihr regelmäßig aktuelle Infos, Berichte und Tipps rund um die KjG, ihre Aktionen und Themen. Mit dabei sind auch News aus den Diözesanverbänden, dem BDKJ und auch Stellenangebote. Der Newsletter erscheint immer am Anfang des Monats.

Wenn auch ihr als KjG-Diözesanverband oder KjG-Gruppe unser Newsletter-Modul nutzen möchtet, schaut gerne mal hier vorbei!

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