Als KjG sind wir wie der BDKJ, die KLJB, die Kolpingjugend und die DPSG auch Mitgliedsorganisation bei Fairtrade. Das tun wir, weil wir aus unserer christlichen Grundhaltung heraus einen Auftrag haben, zu einem verantwortungsvollen Umgang mit unserer Schöpfung beizutragen und zu ermutigen. Wir machen uns stark für nachhaltigen Konsum und setzen uns für die Einhaltung von Sozial- und Umweltstandards in der Produktion von Gütern ein, die in Deutschland und der EU gehandelt werden. (Foto Fairtrade Deutschland e.V. / Ilkay Karakurt)

Fairtrade verbindet Konsument*innen, Unternehmen und Produzent*innenorganisationen und verändert Handel(n) durch bessere Preise für Kleinbauernfamilien, sowie menschenwürdige Arbeitsbedingungen für Beschäftigte auf Plantagen in Ländern des globalen Südens (https://www.fairtrade-deutschland.de/was-ist-fairtrade) (Foto Fairtrade Deutschland e.V. / Miriam Ersch)

Fairtrade arbeitet nach vereinbarten Standards, die unter den Schlagworten ökonomisch – ökologisch – sozial eine Art Regelwerk des fairen Handels beschreiben. Diese Standards müssen entlang der ganzen Wertschöpfungskette eingehalten werden und beziehen sich beispielsweise auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und weitere vielfältige internationale Abkommen. Fairtrade steht damit für konkrete, überprüfbare Kriterien wie unter anderem Verbot ausbeuterischer Kinderarbeit, geregelte Arbeitsbedingungen, Diskriminierungsverbot, Schutz natürlicher Ressourcen, umweltschonenden Anbau, Bezahlung von Fairtrade-Mindestpreisen und transparente Handelsbeziehungen.

Ravine Roses – Auf Rosenfarmen in Kenia arbeiten zum größten Teil Frauen. Agnes Chebii (vorne) leitet das Gender-Komitee der Farm Ravine Roses. (Foto Fairtrade Deutschland e.V. /Fotograf: Christoph Köstlin)
Das Siegel für fairen Handel

Um den Standard nachzuweisen vergibt Fairtrade bspw. das Fairtrade-Produkt-Siegel . Hier zu sehen das Siegel für Fairen Handel. (Bild Fairtrade Deutschland e.V. )

Hand weißer Wand hält Blauen Kreis mit Weissem Seelenbohrer vor

Als Mitgliedsorganisation sind wir Teil der Mitgliederversammlung bei Fairtrade. Einmal im Jahr besprechen wir dort, was gerade an wichtigen Neuerungen ansteht. Hier nehmen wir über Anträge und Wahlen unmittelbar Teil an der Gestaltung von Fairtrade.

Darüber hinaus engagieren wir uns in der Unterstützung der FairActivists. Die FairActivists sind eine Möglichkeit für junge Menschen zwischen 18 und 27 Jahren sich aktiv für eine nachhaltige Zukunft und den fairen Handel einzusetzen. (Bild Fairtrade Deutschland e.V. )

Beschlüsse der Bundeskonferenzen und der Bundesräte.

Bundesrat Frühjahr 2024

Bundesrat Herbst 2023

Bundeskonferenz 2023

Bundesrat Frühjahr 2023

Bundesrat Herbst 2022

Bundeskonferenz 2022

Bundesrat Frühjahr 2022

2022 fand kein Bundesrat im Frühjahr statt, da die Bundeskonferenz aufgrund der geplanten Großveranstaltung in den Frühjahr vorverlegt wurde.

Bundesrat Herbst 2021

Bundeskonferenz 2021

Bundesrat Frühjahr 2021

Bundesrat Herbst 2020

Bundeskonferenz 2020

Bundesrat Herbst 2019

Bundeskonferenz 2019

Bundesrat Frühjahr 2019

Bundesrat Herbst 2018

Bundeskonferenz 2018

Bundesrat Frühjahr 2018

Bundesrat Herbst 2017

Bundeskonferenz 2017

Bundesrat Frühjahr 2017

Bundesrat Herbst 2016

Bundeskonferenz 2016

Bundesrat Frühjahr 2016

gab es keine Beschlüsse.

Bundesrat Herbst 2015

Bundeskonferenz 2015

Bundesrat Frühjahr 2015

Bundesrat Herbst 2014

Bundeskonferenz 2014

Bundesrat Frühjahr 2014

Bundesrat Herbst 2013

Bundeskonferenz 2013

Bundesrat Frühjahr 2013

Hier findest du die aktuelle Bundessatzung inklusive:

  • Erklärung zum Amt der Geistlichen Leitung (Altenberger Erklärung)
  • Anhang zur Auflösung einer Pfarr- oder Ortsgruppe
  • Geschäftsordnung der Bundeskonferenz und des Bundesrats

Der Bundessatzungsausschuss arbeitet aktuell an der Erstellung eines eigenständiges Erklär- und Auslegungsdokuments. Das Dokument soll Formulierungsvorschläge für die Konkretisierung der Mindestanforderungen für DVs und Auslegungshinweise beinhalten.

Erklärblatt zur Satzungsanpassung Geschlechtergerechtigkeit

Nach der Beschlussfassung der Satzungsänderung zur Umsetzung der Geschlechtervielfalt in den Strukturen, haben der Sachausschuss Geschlechtergerechtigkeit und -vielfalt sowie der Satzungsausschuss euch ein Erkärblatt zusammengestellt. Es bietet einen inhaltlichen Einblick als Hinführung zum Thema sowie Hilfestellungen bei der Umsetzung der Satzungsanpassungen auf allen Ebenen der KjG. Das Erklärblatt findet ihr hier.

Verfahren zur Prüfung von DV-Satzungen

Die Satzungen der Diözesanverbände müssen durch die Bundesleitung genehmigt werden. Der Satzungsausschuss arbeitet der Bundesleitung zu, indem er Satzungsänderungen auf Kompatibilität mit den Mindeststandards der Bundessatzung überprüft. In diesem Zug kommen immer wieder Fragen auf, wie das genaue Verfahren bei Satzungsänderungen ist. Mit dieser Vorlage wollen wir euch einen Überblick geben, wie ihr bei einer Änderung eure Satzung zur Genehmigung einreichen könnt.

  1. Die Satzungen werden an die zuständige Kontakt-BL des Diözesanverbandes sowie an den gesamten Bundessatzungsausschuss gesendet. Geschäfts- und Wahlordnungen bedürfen keiner Prüfung durch die Bundesleitung und müssen nicht eingereicht werden. Etwaige, veraltete Regelungen in den Diözesansatzungen oder Diözesangeschäftsordnungen sind nichtig und können gestrichen werden.
  2. Eingereichte Satzungen erfüllen folgende Kriterien für eine zeitnahe und ressourcenschonende Prüfung:
    • Änderungen werden mittels der „Änderungen nachverfolgen“ Funktion (oder manuell) im vollen Satzungsdokument kenntlich gemacht oder mittels einer Synopse dargestellt. Die Dateien sind als Word-Datei (oder einem vergleichbaren, bearbeitbaren Dateiformat) einzureichen. Ein reines Einreichen des Diko-Beschlusses mit neuem Satzungstext und einer Einsendung der “alten” Satzung reicht nicht aus. Gleichzeitig ist es für die Prüfung wichtig, dass die vorherige Satzungsversion vorliegt, um die Änderungen prüfen zu können.
    • Mit der Einreichung der geänderten Satzung wird das dazugehörige Diko-Protokoll samt Beschlüssen eingereicht. Das Diko-Protokoll wird benötigt, da dieses die Verbindlichkeit der Änderungen darstellt und um zu prüfen, ob die eingereichten Satzungsänderungen zur Genehmigung mit den Beschlüssen im Diko-Protokoll übereinstimmen.
  3. Bei Einreichung benennen die DVs eine Ansprechperson für Rückfragen und abschließende Klärungen. Der BSA benennt im Umkehrzug ebenfalls eine Ansprechperson aus dem BSA, die für die Prüfung zuständig ist.
  4. Der BSA bearbeitet die Satzungen in der Reihenfolge ihres Eingangs.
  5. Unvollständig eingereichte Satzungen (fehlendes Protokoll, falsche Formate, etc.) werden nicht bearbeitet. Der DV wird darauf hingewiesen, dass Unterlagen nachzureichen sind mit Verweis auf diese Regelungen.
  6. Nach dem Einreichen der Satzung durch den DV sowie der Festlegung der zuständigen Person aus dem BSA erhält der DV von der BL eine Eingangsbestätigung inklusive der Nennung der für die Bearbeitung zuständige Person des BSA, die im CC gesetzt ist. In der Kommunikation wird die zuständige Kontakt-BL miteingeschlossen.
  7. Der Satzungsausschuss gewährleistet in der Regel eine Rückmeldung und Einschätzung zur eingereichten Satzung bzw. den eingereichten Änderungen innerhalb von 3 Monaten nach vollständiger Einreichung aller für die Prüfung relevanten Dokumente (und ggf. notwendiger Nachreichungen) an die BL. Während der Prüfung hält er Rücksprache mit dem DV.
  8. Der BSA prüft die eingereichten Satzungen / Änderungen auf Konformität mit den Mindeststandards der Bundessatzung. Bei Rückfragen wendet sich der BSA an den DV. Der Zeitlauf von drei Monaten kann auch unterschritten werden, jedoch gibt es gelegentlich internen Beratungsbedarf innerhalb des BSA bzw. mit der BL, sodass es in Einzelfällen auch zur Überschreitung der Dreimonatsfrist kommen kann.
    Bei der Prüfung behält sich der BSA vor, auch auf in den letzten Jahren erfolgten Änderungen der Bundessatzung hinzuweisen, die noch nicht in die Diözesansatzung übernommen wurden und bei einer kommenden Änderung der Diözesansatzung eingepflegt werden müssen.
  9. Nach erfolgter Prüfung gibt der BSA seine Empfehlung an die BL. Die BL bearbeitet die Satzung in der Regel binnen 2 Wochen nach der Empfehlung des BSA. Nach diesen zwei Wochen genehmigt die BL die eingereichte Satzung bzw. spricht eine begründete (Teil-) Ablehnung aus. Dies geschieht mittels offiziellem Genehmigungsschreiben, welches an die Diözesanleitung des DV versandt und dem BSA zur Kenntnis zur Verfügung gestellt wird. Dies wird grundsätzlich per Mail versandt, bei Bedarf kann es zusätzlich als Original per Post zugestellt werden.
  10. Im Genehmigungsschreiben der BL wird der DV darauf hingewiesen, dass eine Reinfassung der genehmigten Satzung (gesamte aktuelle Satzung) als PDF-Dokument zur Ablage in der Bundesstelle an den BSA und die zuständige Kontakt-BL zu senden ist.

Verfahren zur Vorprüfung von DV-Satzungen

Vorprüfungen haben den Vorteil, dass der BSA die Sichtweise der Bundessatzung bereits bei der Erstellung der Satzungsänderungen in einem DV erläutern kann und man an vielen Stellschrauben gemeinsam drehen kann, sodass die Ergänzungen auf der Diko beschlossen werden können. Ohne Vorprüfung dauert es im Falle von Ablehnungen bis zur nächsten Diko, dass die Satzung wieder geändert werden kann. Daher bietet der BSA den DVs an, bei geplanten Satzungsänderungen bereits den BSA anzusprechen, was allen Beteiligten Zeit und Aufwand sparen kann. Vorprüfungen laufen nach dem folgenden Verfahren ab:

  1. Der DV reicht die Entwürfe seiner Satzungsänderungen beim Bundessatzungsausschuss und der zuständigen Kontakt-BL ein. Geschäfts- und Wahlordnungen bedürfen keiner Prüfung durch die Bundesleitung und müssen nicht eingereicht werden.
    • Änderungen werden mittels der „Änderungen nachverfolgen“ Funktion (oder manuell) im vollen Satzungsdokument kenntlich gemacht oder mittels Synopse dargestellt. Die Dateien sind als Word-Datei (oder einem vergleichbaren, bearbeitbaren Dateiformat) einzureichen. Ein reines Einreichen der “neuen” und “alten” Satzung reicht nicht aus. Gleichzeitig ist es für die Prüfung wichtig, dass die vorherige Satzungsversion vorliegt, um die Änderungen prüfen zu können.
    • Um eine ausreichende Bearbeitungszeit durch den Bundessatzungsausschuss zu gewährleisten, muss dies mindestens 3 Monate vor dem Unterlagenversand der Diko bzw. dem Stichtag, bis zu dem eine Rückmeldung erfolgen soll, erfolgen.
  2. Bei Einreichung benennen die DVs eine Ansprechperson für Rückfragen und abschließende Klärungen. Der BSA benennt im Umkehrzug ebenfalls eine Ansprechperson aus dem BSA, die für die Prüfung zuständig ist.
  3. Nach dem Einreichen der Satzung durch den DV sowie der Festlegung der zuständigen Person aus dem BSA erhält der DV von der BL eine Eingangsbestätigung inklusive der Nennung der für die Bearbeitung zuständige Person des BSA, die im CC gesetzt ist. In der Kommunikation wird die zuständige Kontakt-BL miteingeschlossen.
  4. Wenn eine pünktliche und formgerechte Einreichung erfolgt ist, garantiert der BSA eine Rückmeldung bis zum genannten Stichdatum bzw. Unterlagenversand. Während der Prüfung hält er Rücksprache mit dem DV. Nach erfolgter Vorprüfung gibt er die Rückmeldung direkt an den DV. In die Kommunikation wird die zuständige Kontakt-BL miteingeschlossen. Im Falle einer verspäteten Einreichung unterhalb drei Monaten kann eine Rückmeldung seitens des BSA nicht garantiert werden.
  5. Wenn die Rückmeldungen im Entwurf aufgenommen werden und sich durch Beschluss der Diko nichts an den Entwürfen geändert hat, steht einer Genehmigung nichts im Weg. Es folgt nach der Diko dann eine abschließende Prüfung nach den Kriterien des Dokuments „Verfahren zur Einreichung von Satzungen“, wobei mit einer schnelleren Bearbeitung zu rechnen ist, da die Vorarbeit bereits geschehen ist.

Satzungsausschuss

Die Sitzungstermine und alle Infos zum Bundessatzungsausschuss sind hier zu finden.

Die KjG-Bundesstelle hat ihren Sitz im Jugendhaus Düsseldorf, der Zentrale der katholischen Jugend(verbands)arbeit in Deutschland. Hier arbeitet unser Team für die KjG in Deutschland.

Im Erdgeschoss und Souterrain des Jugendhauses hat die KjG zahlreiche Büro- und Sitzungsräume angemietet. Neugierig geworden? Besucher*innen sind jederzeit herzlich willkommen!

Adresse
Katholische junge Gemeinde
Carl-Mosterts-Platz 1
40477 Düsseldorf

Telefon
02 11 / 984 614 – 0

Bundesleitung

Julia Niedermayer Bundesleiterin

Julia Niedermayer
Bundesleiterin
02 11 – 984 614 19
julia.niedermayer@kjg.de

Portraitfoto Lisa Holzer vor rundem Hintegrund Farben der KjG

Lisa Holzer
Geistliche Bundesleiterin
02 11 – 984 614 22
lisa.holzer@kjg.de

Simon Schwarzmüller
Bundesleiter
02 11 – 984 614 16
simon.schwarzmueller@kjg.de

Geschäftsführung

Anja Dümpel
Geschäftsführung
Personal
0211 – 984 614 11
anja.duempel@kjg.de

Referent*innen

Lioba Jordan Verbandsreferentin

Lioba Jordan
Verbandsreferentin
0211 – 984 614 18
lioba.jordan@kjg.de

Babette Braun
Verbandsreferentin
Öffentlichkeitsarbeit
0211- 984 614 21
babette.braun@kjg.de

Lisa Reinecke
Projektreferentin LautStark!
0211- 984 614 26
lisa.reinecke@kjg.de

Verwaltung

Pascal Raphael Finke
Sekretariat
Verwaltung
Tagungsorganisation
IT
0211 – 984 614 14 pascal.finke@kjg.de

Bianca Bleinenheuft Verwaltung

Bianca Bleienheuft
(in Elternzeit)
Sekretariat
Verwaltung
Tagungsorganisation
0211 – 984 614 14
bianca.bleienheuft@kjg.de

Lenox Mariyathas
Auszubildender
Büromanagement
0211 – 984 614 17
lenox.mariyathas@kjg.de

Gudrun Linde Verwaltung

Gudrun Linde
Zuschüsse
KJP
Shop
0211 – 984 614 12
gudrun.linde@kjg.de

EDV

Lukas Huth
Öffentlichkeitsarbeit (Newsletter, Social Media, Layout)
0211 – 984 614 20
lukas.huth@kjg.de

Mitarbeiter Justus Henze KjG

Justus Henze
IT Support
0211 – 984 614 28
justus.henze@kjg.de

Nimm Kontakt zu uns auf

Die KjG gibt es deutschlandweit. In 24 Diözesanverbänden werden von KjGler*innen Werte wie Demokratie, Solidarität und Gerechtigkeit aktiv gelebt. In der KjG Mitglied zu werden ist ganz leicht. Informiere dich hier, wo es bereits KjG-Gruppen gibt und du Mitglied werden kannst:

  1. Schau auf unserer Landkarte nach, welcher Diözesanverband für dich zuständig ist. Auf der Seite der Diözesanverbände findest du viele weitere Informationen.
  2. Um Mitglied in der KjG zu werden, gehst du einfach zu deiner KjG vor Ort und machst mit. Du füllst du eine Beitrittserklärung aus und gibst sie direkt bei der Leitung deiner Gruppe vor Ort oder in deinem Diözesanverband ab.
  3. Du bekommst einen KjG-Mitgliedsausweis und darfst in der KjG von nun an mitbestimmen was passiert!

Die Diözesanverbände haben weitere Informationen zur Mitgliedschaft (Kosten, Dauer, etc.) für dich parat und informieren dich gerne darüber, in welchen Pfarreien es KjG-Gruppen gibt.

Unsere Diözesanverbände

Gründe deine KjG

Falls es in deiner Nähe noch keine KjG-Gruppe gibt, dann mach doch deinen eigenen Laden auf! Wir freuen uns immer über Neugründungen. Unsere AG Mitgliedergewinnung & -pflege unterstützt dabei gerne.

  1. Suche dir Freundinnen und Freunde, die mit dir die KjG-Pfarrgruppe gründen wollen.
  2. Informiert euch gemeinsam über die KjG und überlegt, was ihr als KjG-Pfarrei machen möchtet.
  3. Nehmt Kontakt mit der KjG auf Regional- oder Diözesanebene auf. Sie unterstützen euch bei den weiteren Schritten und haben auch extra Angebote für Neugründungen! Unten findet ihr eine Karte, in welcher ihr nachschauen könnt, zu welchem Diözesanverband ihr gehört.
  4. Informiert andere Personen aus der Pfarrei über eure Ideen und Pläne, damit sie euch unterstützen können. Zum Beispiel den Pfarrer, den*die Pastoral- oder Gemeindereferent*in, den Pfarrgemeinderat und andere aktive Personen in eurer Pfarrei.
  5. Gründungs-Mitgliederversammlung: Eine Mitgliederversammlung ist die Versammlung aller KjG-Mitglieder in eurer Pfarrei. Bei eurer ersten Mitgliederversammlung stimmt ihr über die Gründung eurer KjG ab, gebt euch eine Satzung und wählt eure Pfarrjugendleitung.
  6. Bei dieser Mitgliederversammlung könnt ihr auch selbst gleich Mitglied der KjG werden, falls ihr das nicht sowieso schon seid. Dann füllt ihr eine Beitrittserklärung aus und meldet eure Mitglieder an euren Diözesanverband.
  7. Gründungsfeier: Damit allen klar wird, dass es euch jetzt als KjG gibt, könnt ihr zusammen mit der ganzen Gemeinde eure Gründung feiern. Es gibt dazu viele Gestaltungsmöglichkeiten: Beginnt die Feier zum Beispiel mit einem Sonntagsgottesdienst und ladet zum anschließenden Empfang in eure Gruppenräume.

Bei Fragen könnt ihr euch an die Leitungen der KjG-Gruppen bei euch vor Ort wenden, an die Diözesanstellen oder an die KjG-Bundesstelle.

2018 Regenbogenfahnen und Confetti vor Kirchturm

Als Initiative von LGBT* Menschen in der KjG ist die KjGay ist ein wichtiger Bestandteil der KjG. Eine kleine Gruppe engagierter KjGler*innen gestaltet das Netzwerk KjGay auf Bundesebene. Seit mehreren Jahren machen wir uns stark für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt in Kirche und Gesellschaft.

Als Netzwerk sind wir immer offen für alle Interessierten, die sich mit den Themen sexuelle Vielfalt und Geschlechtervielfalt auseinandersetzen möchten. Kontaktieren könnt ihr uns unter kjgay@kjg.de und über Instagram (KjGay_Bundesebene).

Die KjGay ist immer offen für neue Personen und will als Netzwerk ein Zeichen dafür setzen, dass in der KjG alle willkommen sind.

KjGay und die KjG

Auch auf den Bundeskonferenzen ist die KjGay regelmäßig vertreten und hält das Thema der sexuellen Vielfalt im Verband wach. Die KjGay beteiligt sich an den inhaltlichen Debatten, berät KjGler*innen und verbreitet gute Laune auf diversen Veranstaltungen.

Was bieten die KjGay an?

  • Ansprechpartner*in für Diözesanverbände zu Fragen der sexuellen Vielfalt und Geschlechtervielfalt
  • Workshops und Aktionen beim Katholikentag / Ökumenischen Kirchentagen
  • Teilnahme an Christopher Street Days (CSDs) im Bundesgebiet
  • KjGay-Wochenende
  • Teilnahme an Podiumsdiskussionen
  •  Workshopangebote
  •  Aktionen während der KjG-Bundeskonferenz und anderen Veranstaltungen
  •  Ansprechpartner*in für KjG-Mitglieder, die persönliche oder inhaltliche
  •  Beratung suchen

KjGay – bundesweit und darüber hinaus vernetzt

Neben den Angeboten auf Bundesebene gibt es in verschiedenen Diözesanverbänden KjGay-Netzwerke, die lokale Aktionen durchführen. Bundesweit ist die KjGay darüber hinaus in verschiedenen queeren Netzwerken aktiv, z.B. der ökumenischen Arbeitsgruppe „Homosexualität und Kirche“ (HuK) oder dem Katholischen Komitee der LSBT.

Arbeitshilfen

Über den Shop könnt ihr nicht nur die Arbeitshilfe „KjGay – Total normal!“ bestellen oder herunterladen, sondern ihr erhaltet auch weiteres Material wie den KjGay-Flyer, Ideen zu Stammtischen oder den Vielfaltscheck.

Über den BDKJ sind wir ebenfalls Mitglied im Deutschen Bundesjugendring (DBJR). Der Zusammenschluss aller Jugendverbände in Deutschland verschafft unseren kinder- und jugendpolitischen Anliegen Gehör.

DBJR-Logo

Der DBJR vertritt Belange und Forderungen der Jugendlichen gegenüber dem Parlament und der Regierung und fungiert auch als Lobby für junge Menschen in der Öffentlichkeit. Dazu gehört auch die Zusammenarbeit in der internationalen Jugendpolitik mit Jugendorganisationen im Ausland.

Unter dem Dach des Deutschen Bundesjugendring sind 50 verschiedene konfessionelle, ökologische, kulturelle und humanitärgeprägte Jugendverbände organisiert. Diese gliedern sich, neben den 16 Landesjugendringen, in 28 Vollmitglieder und sechs Anschlussverbände, in denen insgesamt rund sechs Millionen Jugendliche organisiert sind.

Im Interesse der Jugend

In den Jugendverbänden engagieren sich Kinder und Jugendliche mit ganz eigenen Wünschen, Sorgen und Interessen, unterschiedlichen Fähigkeiten und Perspektiven. Sie alle brauchen eine starke Stimme in der Politik – ihre Interessenvertretung sind wir, der Deutsche Bundesjugendring.

Als Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände und Landesjugendringe in Deutschland sind wir ein starkes Netzwerk. Rund sechs Millionen Kinder und Jugendliche sind in den Jugendverbänden und -ringen zusammengeschlossen und engagiert. Jugendverbände sind Orte, an denen Kinder und Jugendliche Gemeinschaft erleben, lernen, Freizeit gestalten, aktiv sind. 

In Gesprächen mit Entscheidungsträger*innen aus Politik und Gesellschaft bringen wir auf den Tisch, was der jungen Generation auf den Nägeln brennt. Wir repräsentieren so die Vielfalt jugendlicher Belange und Forderungen gegenüber Parlament, Regierung und Öffentlichkeit. Wir kämpfen für eine Jugendpolitik, die junge Menschen wahrnimmt, ihnen selbstbestimmtes Handeln und Aufwachsen ermöglicht, Freiräume einräumt und sie in ihrer persönlichen Entwicklung unterstützt. Für eine gerechte Teilhabe an der Gesellschaft.

Positionen und Aktionen des DBJR

Der KjG-Bundesverband begrüßt verschiedene Stellungnahmen des DBJR zu bildungspolitischen Themen aus Sicht der Jugendverbandsarbeit und untertstützte ihn beispielsweise beim Beteiligungsprojekt Ichmache>Politik mit reger Teilnahme von KjGler*innen.

Die aktuellen Beschlüsse und Positionen des DBJR findet ihr hier!

Logo der fimcap
Fimcap Logo

Der Name fimcap steht für “Fédération Internationale des Mouvements de Jeunesse Catholique d’Action Paroissiale”.

Dieser “internationale Zusammenschluss von katholischen, auf Pfarreiebene organisierten Jugendbewegungen” bietet seinen Mitgliedsverbänden vielfältige Möglichkeiten zur interkulturellen Begegnung und politischen Meinungsbildung. 

Die fimcap gestaltet Kirche und Gesellschaft auf der ganzen Welt mit. Dies geschieht zum Beispiel im Europäischen Jugendforum oder durch die Anbindung an den Päpstlichen Rat für Laien im Vatikan. Derzeit besteht die fimcap aus mehr als 32 Organisationen in über 28 Ländern. Die Mitgliedsorganisationen finden sich in Europa, Afrika, Lateinamerika und Asien.

Die Vertretung der KjG in der fimcap übernimmt der internationale Ausschuss (IA).

FIMCAP Veranstaltungen

Jedes Jahr organisiert unser internationaler Dachverband FIMCAP Veranstaltungen, an denen KjGler*innen teilnehmen können. Wenn du Interesse hast teilzunehmen oder mehr Informationen haben möchtest, wende dich an international@kjg.de.

EuroCamp – internationale Sommerfreizeit

Das EuroCamp ist eine Sommerfreizeit für Jugendliche zwischen 16 und 20 Jahren aus allen europäischen Mitgliedsorganisationen. Die achttägige Freizeit findet jährlich im Juli oder August statt und hat den Fokus auf Austausch und Vernetzung. Euer Schulenglisch reicht als Sprachkenntnisse aus. Das nächste Eurocamp ist für Sommer 2024 geplant.

EuroCourse – internationale Fortbildung

Der EuroCourse ist eine Fortbildung für Leitungen ab 18 Jahre aus allen europäischen Mitgliedsorganisationen. Das verlängerte Wochenende findet jedes Jahr rund um Ostern statt und bietet neben der inhaltlichen Arbeit Möglichkeiten zur internationalen Begegnung und zum Austausch. Euer Schulenglisch reicht als Sprachkenntnisse aus.

WorldCamp – internationales Work- und Sommercamp

Das WorldCamp ist ein Sommertreffen und Workcamp für junge Erwachsene ab 18 Jahre aus allen Mitgliedsverbänden der FIMCAP, das alle drei Jahre stattfindet. In den drei Wochen kommen junge Menschen aus aller Welt zusammen, um gemeinsam Zeit zu verbringen sich und die unterschiedlichen Kulturen kennen zu lernen und vor allem im Land der Gastgeber*innen gemeinsam soziale Projekte umzusetzen. Zum WorldCamp gehört ein Vorbereitungstreffen mit den europäischen Teilnehmer*innen.
Das nächste Worldcamp findet 2025 statt.

Großveranstaltung anderer Mitgliedsverbände

Zusätzlich zu den FIMCAP Veranstaltungen organisieren die Mitgliedsverbände jedes Jahr Großveranstaltungen, zu denen auch Teilnehmer*innen anderer Verbände eingeladen sind und an denen du als Einzelperson oder ihr als Gruppe teilnehmen könnt. Legendär ist zum Beispiel die Sommerfreizeit „Krinkel“ (Chiro, Belgien) und das Ranft-Treffen in der Adventszeit (Jubla, Schweiz).

Weitere Informationen über die fimcap, sowie eine Übersicht aller Mitgliedsverbände findest du auf der fimcap-Homepage.

Der Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) steht für selbstorganisierte Jugendverbandsarbeit in der katholischen Kirche. Als Dachverband von 17 katholischen Jugendverbänden, in denen rund 660.000 Kinder und Jugendliche im Alter von 7 bis 28 Jahren organisiert sind, ist seine wichtigste Aufgabe die Interessenvertretung seiner Mitglieder in Politik, Kirche und Gesellschaft.

Die im BDKJ organisierten katholischen Jugendverbände befähigen Kinder und Jugendliche zu kritischem Urteil und eigenständigem Handeln aus christlicher Verantwortung. Dazu gehört der Einsatz für eine gerechte und solidarische Welt. Er versteht sich als gesellschaftliche Kraft in der Kirche und wirkt bei der „Entwicklung von Kirche, Gesellschaft, Staat und internationalen Beziehungen“ mit. Darüber hinaus kümmert sich der BDKJ um die Absicherung der finanziellen Förderung und unterstützt die katholischen Jugendverbände als Dachorganisation in vielen Belangen.

Als einer der größten Jugendverbände im Deutschen Bundesjugendring (DBJR) bringt sich der BDKJ aktiv in jugendpolitische Fragen ein. Außerdem vertritt der BDKJ die katholische Jugend unter anderem im Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) und ist damit eine wichtige Stimme des Deutschen Laienkatholizismus.

Der BDKJ wurde 1947 in Hardehausen gegründet und hat in seiner 70-jährigen Geschichte seine Schwerpunkte bewahrt: Katholisch. Politisch. Aktiv.

KjG als starker Verband im BDKJ

Der KjG ist aktives Mitglied im BDKJ, um dort zusammen mit anderen katholischen Kinder- und Jugendverbänden (kirchen-)politisch zu arbeiten. Die Bundesleitung und die weiteren Vertreter*innen der KjG bringen dabei KjG-spezifische Standpunkte und Sichtweisen in die Beratungen ein. Dazu sind KjGler*innen in den folgenden verschiedenen Konferenzen, Gremien und Delegationen des BDKJ vertreten:

  • Hauptversammlung
  • Bundeskonferenz der Jugendverbände
  • Bundesfrauenkonferenz
  • Hauptausschuss
  • Bundesstelle e.V.
  • Bundesvernetzungsgruppe 72-Stunden-Aktion
  • Digitalpolitischer Ausschuss
  • Entwicklungspolitischer Ausschuss
  • Satzungsausschuss
  • Wahlausschuss
  • AG Geistliche Verbandsleitung
  • Kirchenpolitische Vernetzungsrunde
  • Jugendpolitische Vernetzungsrunde
  • DBJR-Delegation
  • AGKOD-Delegation

Die BDKJ-Hauptversammlung findet einmal im Jahr statt. Auf ihr beraten alle Verbände gemeinsam über die wichtigsten Themen im Jahr und gestalten die Zukunft der katholischen Jugendverbandsarbeit. Die aktuellen Beschlüsse und Positionen des BDKJ findet ihr hier!

Die Bundeskonferenz – kurz: Buko – diskutiert und entscheidet über Ziele, Positionen und Aktionen des KjG-Bundesverbandes und beschließt die Arbeit für das kommende Jahr. Auf der Buko gibt die Bundesleitung Rechenschaft über ihre geleistete Arbeit. KjGler*innen stellen sich hier zur Wahl, um Verantwortung für den Verband zu übernehmen und ihn inhaltlich zu gestalten. Auf der Buko meldet sich die KjG zu politischen, kirchlichen und gesellschaftlichen Themen zu Wort.

Die Beschlüsse der vergangenen Bundeskonferenzen findest du hier.

Wahlergebnisse der Bundeskonferenz 2023

  • Verwaltungsrat
    Robin Natus (DV Aachen), Aline Kinzie (DV Freiburg), Isalotta Tomei (DV Berlin), Judith Oehl (DV Köln), Frederik Schmitt (DV Köln), Vanessa Palten (DV Köln)
  • Satzungsausschuss
    Felix Korff (DV RoSt), Leo Kottmann (DV Köln), Lisa Lätari (DV Augsburg), Sarah Frisse (DV Münster)
  • Internationaler Ausschuss
    Kim Geißler (DV Speyer), Marisa Ritter (DV Berlin), Michelle Borgers (DV Münster), Paul Albrecht (DV Berlin), Markus Peier (IA)
  • SAS Geschlechtergerechtigkeit und -vielfalt
    Robin Borchers (DV Essen), Luca Schwarzmeier (DV München & Freising), Tim Burr (DV Speyer), Emma Meyer (DV Berlin)
  • SAS Glaube und Spiritualität
    Dorothee Kirchmayer (DV Bamberg)
  • Delegation BDKJ Hauptversammlung 2024
    Olek Meyer (DV Berlin), Isalotta Tomei (DV Berlin), Quinn Spiegel (DV Paderborn)
  • Delegation BDKJ-Bundesfrauen*konferenz 2024
    Jana Stradmann (DV Essen) , Franka Bergmann (DV Freiburg)

Wahlergebnisse der Bundeskonferenz 2022

  • Bundesleitung
    Lisa Holzer (DV Freiburg)
  • Verwaltungsrat
    Daniel Bednarz (DV Köln), Lea Franz (DV Mainz), Jonas Böck (DV München & Freising), Mareike Könen (DV Trier)
  • Satzungsausschuss
    Volker Andres (DV Köln), Isabella Tomei (DV Berlin)
  • Wahlausschuss
    Nils Felchner (DV Hildesheim), Florian Janßen (DV Aachen), Manuela Soller (DV München & Freising)
  • Internationaler Ausschuss
    Fidelis Stehle (DV Rottenburg-Stuttgart)
  • SAS Geschlechtergerechtigkeit und -vielfalt
    Paul Kortüm-Jung (DV Essen), Johanna Chlechowitz (DV Bamberg), Hannah Swoboda (DV Aachen), Emily Klotz (DV Augsburg), Quinn Spiegel (DV Paderborn), Judith Oehl (DV Köln)
  • SAS Glaube und Spiritualität
    Julius Kreiser (DV Rottenburg-Stuttgart), Stephan Nüßlein (DV Passau), Dominik Müller (DV RoSt), Miriam Fricke (DV Magdeburg), Johanna Becker (LAG Bayern), Veronica Seidel (DV München & Freising)
  • SAS Partizipation & Teilhabe
    Dominik Meyer (DV Berlin), Johannes Vock (DV Mainz), Maximilian Klausen (DV Bamberg), Clara Löw (DV Mainz), Jana Kosky (DV Aachen), Louise Charters (DV Essen)
  • Delegation BDKJ Hauptversammlung 2022
    Julius Kreiser (DV Rottenburg-Stuttgart), Felix Schmeink (DV Münster), Bettina Koß (DV Aachen), Yannick Holle (DV Aachen)
  • Delegation BDKJ Hauptversammlung 2023
    Felix Schmeink (DV Münster), Olek Meyer (DV Berlin), Quinn Spiegel (DV Paderborn), Lea Franz (DV Mainz)
  • Delegation BDKJ-Bundesfrauenkonferenz 2023
    Anna op de Hipt (DV Münster)

Wahlergebnisse der Bundeskonferenz 2021

  • Bundesleitung
    Julia Niedermayer (DV Freiburg), Simon Schwarzmüller (DV Speyer)
  • Bundeswahlausschuss
    Barbara Kockmann (DV Münster), Lena Bloemacher (DV Köln), Simon Hinz (DV Aachen)
  • Sachausschuss Glaube und Spiritualität
    Johanna Becker (DV Trier), Verena Salzmann (DV Berlin)
  • Sachausschuss Geschlechtergerechtigkeit und -vielfalt
    Quinn Spiegel (DV Paderborn), Johanna Chlechowitz (DV Muf), Hannah Swoboda (DV Aachen), Emily Kotz (DV Augsburg), Stefan Schmidt (DV Freiburg)
  • Internationaler Ausschuss
    Manuela Soller (DV MuF), Simone Pielok (DV Essen), Katinka Zötzl (DV Würzburg), Markus Peier (DV Mainz), Paul Albrecht (DV Berlin), Maurice Richter (DV Münster)
  • Sachausschuss Großveranstaltung
    Virginia Neumann (DV Freiburg)
  • Satzungsausschuss
    Lisa Buchenberg (DV Augsburg), Massimo Zanoner (DV Fulda / DV München und Freising)
  • Verwaltungsrat
    Katharina Klein (DV Bamberg), Olek Meyer (DV Berlin), Theresa Weber (DV Mainz), Stefan Murrenhoff (DV Essen)
  • Delegation zur BDKJ Hauptversammlung
    Manuela Soller (DV MuF), Lisa Holzer (DV Freiburg), Lukas Färber (DV Münster), Julius Kreiser (DV RoSt)
  • Delegation zur BDKJ Bundesfrauenkonferenz
    Juliana Kassel (DV Speyer), Charlotte Budde (LAG NRW), Anna op de Hipt (DV Münster), Katharina Klein (DV RoSt)

Wahlergebnisse der Bundeskonferenz 2020

  • Bundeswahlausschuss
    Noah Herschbach (DV Köln)
  • Sachausschuss Glaube und Spiritualität
    Franziska Ceglarski ( DV Paderborn), Anna Hans (DV Paderborn), Andreas Münstermann (DV Aachen), Florian Janßen (DV Aachen)
  • Sachausschuss Geschlechtergerechtigkeit und -vielfalt
    Paul Kortüm-Jung (DV Essen)
  • Sachausschuss Partizipation und Teilhabe
    Clara Loew (DV Mainz), Lisa Fischer (DV Eichstätt), Jana Kosky (DV Aachen), Dominik Meyer (DV Berlin), Maximilian Klausen (DV Bamberg)
  • Satzungsausschuss
    Katharina Klein (DV Bamberg), Volker Andres (DV Köln)
  • Verwaltungsrat
    Lea Franz (DV Mainz), Simon Schwarzmüller (DV Speyer), Daniel Bednarz (DV Köln), Isabell Prothmann (DV MuF), Benedict Martin (DV Köln)
  • Delegation zur BDKJ Hauptversammlung
    Lisa Holzer (DV Freiburg), Simon Schwarzmüller (DV Speyer), Andreas Münstermann (DV Aachen), Yannick Holle (DV Aachen)
  • Delegation zur BDKJ Bundesfrauenkonferenz
    Juliana Kassel (DV Speyer), Charlotte Budde (DV Essen)