Würfel-Logo Aufholpaket BMFSFJ mit Schriftzug Aufholpaket das Förderprogramm für Kinder, Jugend und Familien

Corona-Aufhol-Paket

Stand 03.01.2023


Die KjG war aufgefordert aus dem von der Bundesregierung aufgelegten Programm „Aufholen nach Corona“ Maßnahmen durchzuführen bzw. deren Durchführung zu begleiten. Das betraf 2021 und 2022. Für das Jahr 2023 wird es keine Förderung geben.

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Es können keinen Anträge mehr gestellt werden.

Bitte beachtet unsere Kommunikationsstruktur welche nur noch zur Abwicklung für bereits beantragte Maßnahmen benötigt wird:

Für das Jahr 2021:
Verwendungsnachweise und Kommunikation bitte an: corona-aufhol-paket@kjg.de

Für das Jahr 2022:
Kommunikation über corona-aufhol-paket-2022@kjg.de


Hier nochmal wichtige Hinweise in aller Kürze:

Was ist noch zu beachten?Die Fördermittel wurden sehr kurzfristig bereitgestellt. Wir sind bemüht, diese möglichst niederschwellig an euch weiter zu vermitteln. Bitte habt Geduld, wenn wir einzelne Fragen noch nicht vollständig beantworten können. Es werden auch im Verlauf noch viele Dinge zu klären sein oder sich Bedingungen ggf. ändern. Es stehen Mittel sowohl über den Bund als auch über die Länder zur Verfügung. Das kann zu Verwechslungen führen. Bitte beantragt aus dem Aufholpaket nur über eine Schiene, sprecht aber parallel immer auch mit eurem DV bzw. BDKJ.
In jedem Fall ist pro Maßnahme nur eine der beiden Quellen möglich, entweder über den Bundesverband oder über den BDKJ.
Wo finde ich Vorlagen, Formulare & Dateien?Ihr findet in unserer Cloud alle Dateien, die für die Abwicklung erforderlich oder zumindest hilfreich sind.
Wenn ihr Anregungen habt, was dort noch eingefügt werden könnte, freuen wir uns über einen Hinweis.
Was ist beim Verwendungsnachweis zu beachten?Bitte beachtet bei der Abrechnung der Maßnahmen die Förderrichtlinien.
Insbesondere sind alkoholische Getränke, Anschaffungen die über die Maßnahme hinaus verbleiben (z.B. Zelte, Beamer, alles was kein Verbrauchsmaterial ist…) und Pfand nicht abrechenbar.

Für eure Aktionen dürft ihr gern das Logo des Bundesministeriums verwenden und auch das Aufholpaket-Logo.