Kinderrechte ins Grundgesetz! Aber richtig!
Gemeinsam mit über 100 anderen Organisationen der Kinder- und Jugendhilfe machen wir uns mit einem erneuten Apell an die politischen Entscheidungsträger*innen stark für eine Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland. Fast 30 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) in Deutschland am 5. April 1992 ist es höchste Zeit für die Aufnahme der Kinderrechte in das deutsche Grundgesetz. Denn bis heute werden bei Entscheidungen in Politik, Verwaltung und Rechtsprechung die Belange und Rechte von Kindern und Jugendlichen nicht ausreichend berücksichtigt.
Aktuell liegt ein Entwurf zur Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz durch die Bundesregierung vor. Diesen halten wir für nicht ausreichend! Unsere Bedenken haben wir bereits Anfang Februar in diesem Beitrag dargelegt. Die aktuelle Formulierung ist aus unserer Sicht unzureichend und bedeutet in der aktuellen Form keine Stärkung der Kinderrechte.
Deshalb fordern wir in unserem gemeinsamen Apell, dass folgende Elemente in der Formulierung zur Aufnahme der Kinderrechte im Grundgesetz enthalten sein sollten:
- Das Recht des Kindes auf Anerkennung als eigenständige Persönlichkeit;
- Die Berücksichtigung des Kindeswohls als ein vorrangiger Gesichtspunkt bei allen Entscheidungen, die Kinder betreffen;
- Das Recht des Kindes auf Beteiligung, insbesondere die Berücksichtigung seiner Meinung entsprechend Alter und Reifegrad;
- Das Recht des Kindes auf Entwicklung und Entfaltung;
- Das Recht des Kindes auf Schutz, Förderung und einen angemessenen Lebensstandard;
- Die Verpflichtung des Staates, für kindgerechte Lebensbedingungen Sorge zu tragen.
In einem breiten Bündnis haben bereits mehr als 100 Organisationen diesen Appell veröffentlicht. Den kompletten Appell findet ihr hier: https://kinderrechte-ins-grundgesetz.de
In den kommenden Tagen werden wir unter dem Hashtag #UnsGehtDiePusteNichtAus unsere Forderungen auch in die Sozialen Netzwerke tragen – teilen ausdrücklich erwünscht!