1 Ansatz und Begründung
Bisherige Zuwendungen für Jugendverbände durch staatliche Zuschüsse (GruppenleiterInnenausbildung, Sachmittel…) werden eher geringer. Dies gilt für die verschiedenen staatlichen Ebenen: Bund, Länder, Kommunen. Kurz- und mittelfristig liegt dies an der notwendigen Haushaltskonsolidierung, welche Sparmaßnahmen erfordert. Aber auch langfristig – selbst bei wieder steigenden Wachstumsraten und höheren Steuereinnahmen – wird sich daran nichts ändern. Der Staat muss sich zukünftig auf seine grundlegenden Funktionen (äußere, innere, soziale Sicherheit, Infrastruktur, Bildung) konzentrieren. Staatsschulden können im Übrigen nicht im Interesse von jungen Menschen sein.
Auf der anderen Seite ist – zumindestens für eine profilierte und kompetente Jugendverbandsarbeit – eher mehr Geld vorhanden als bisher.
- Die EU hat Mittel, um Programme zur Förderung von bestimmten Aktivitäten junger Menschen zu gestalten.
- Eine wachsende Anzahl von Stiftungen aller Art fördert klassische Aktivitäten der Jugendverbandarbeit.
- Unternehmen entdecken ihre „corporate social responsibility“ und sind gerade an jungen Menschen mit sozialen Kompetenzen sehr interessiert.
- Es gibt einzelne Stifter und Stifterinnen, Sponsoren und Sponsorinnen, Spender und Spenderinnen, Erben…, die ihr Geld in sinnvolle Projekte investieren wollen.
- Außer Geldspenden gibt es die Übereignung von Sachmitteln aller Art.
- Es gibt ehemalige KjGlerInnen, die etwas für empfangene Chancen zurückgeben möchten.
- Es wird immer viele Menschen geben (nicht nur Eltern), denen eine sinnvolle Arbeit mit Kindern und Jugendlichen am Herzen liegt.
2 Umsetzung
Auf die hier genannten Personen und Organisationen zuzugehen, nennt man heute Fundraising. Es bezeichnet die Mittelbeschaffung für die Arbeit einer Nonprofit-Organisation.
Im Blick auf das Vorgehen ist das allerdings etwas ganz anderes als das Beantragen staatlicher Subventionen, auf die man grundsätzlich einen Rechtsanspruch hat.
Fundraising ist auch nicht einfach gekonntes Betteln. Es geht darum, sich in potenzielle Geldgeber und -geberinnen hineinzuversetzen und zu erkennen, welche Interessen und Wünsche diese haben. In einem zweiten Schritt muss man prüfen, ob man Leistungen erbringt oder erbringen kann, die diesen Interessen und Wünschen entsprechen. Dann muss die eigene Leistung (meist als Projekt) so dargestellt werden, dass sie potenzielle Geldgeber und -geberinnen überzeugt.
Fundraising macht nur Sinn, wenn Interessen und Wünsche der KjG mit denen von Geldgebern und -geberinnen zusammenpassen. Mittelbeschaffung um jeden Preis dient langfristig niemanden! Deshalb braucht es ein KjG-spezifisches Konzept für Fundraising. Dazu gehört auch die Überlegung, welche Gelder man aus ethischen Gründen nicht will.
3 Vorgehen
- Diese Überlegungen zeigen, dass Fundraising bestimmte Kompetenzen und Erfahrungen erfordert. Diese Kompetenzen müssen zukünftig unbedingt auf Bundesebene bei der KjG vorhanden sein.
- Die Kompetenzen für Fundraising kann man auf Honorarbasis, durch ehrenamtliche oder festangestellte Personen bekommen.
- Einiges spricht dafür, dass es in der KjG eine Stelle gibt, die mit einer Person besetzt wird, welche KjG-Bewußtsein und professionelle Kompetenz verbindet.
- Relativ leicht ist hier eine Erfolgsmessung. Ein Referent/ eine Referentin für Fundraising muss deutlich mehr einspielen als ihr oder sein Gehalt plus Sachmittel den Verband kosten.
